Informationen gemäß Art. 15–22 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

 

Hinweis auf Betroffenenrechte: Nach Art. 15 DSGVO besteht ein Anspruch auf kostenlose Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten der eigenen Person verarbeitet werden und wenn ja, um welche personenbezogenen Daten es sich hierbei handelt. Dabei kann grundsätzlich eine Kopie der Daten verlangt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. In diesem Zusammenhang können auch Informationen über die konkreten Umstände und die voraussichtliche Dauer der Verarbeitung verlangt werden. Auf Basis der Kenntnis der Verarbeitung von eigenen Daten kommen die folgenden weiteren Betroffenenrechte in Betracht: • Sind die Daten unvollständig oder nicht korrekt, besteht ein Anspruch auf Berichtigung der Daten nach Art. 16 DSGVO. • Nach Art. 17 DSGVO besteht ein Anspruch auf Löschung der eigenen personenbezogenen Daten, wenn ein dort genannter Löschgrund vorliegt und keine Löschhindernisse wie z. B. Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

• Sind die Daten unvollständig oder nicht korrekt, besteht ein Anspruch auf Berichtigung der Daten nach Art. 16 DSGVO

 

• Nach Art. 17 DSGVO besteht ein Anspruch auf Löschung der eigenen personenbezogenen Daten, wenn ein dort genannter Löschgrund vorliegt und keine Löschhindernisse wie z. B. Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

• Nach Art. 18 DSGVO kann in den dort genannten Fallgestaltungen die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangt werden.

 

• Erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrags, kann nach Art. 20 DSGVO die Übertragung der eigenen personenbezogenen Daten zu einem anderen Anbieter verlangt werden. Statt der Übertragung kann auch die Zurverfügungstellung der eigenen Daten in einem gängigen Format verlangt werden.

 

• Aus Gründen einer besonderen persönlichen Situation und einer daraus folgenden Unzumutbarkeit der Verarbeitung, kann nach Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen eine ansonsten rechtmäßige Verarbeitung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch kann eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO verlangt werden.

 

• Art. 22 DSGVO schützt Betroffene vor Entscheidungen im Einzelfall, die ausschließlich automatisiert einschließlich Profiling erfolgen.